Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
für sämtliche Verträge über Vertragsleistungen zwischen der
ISB Watertec GmbH und ihrem Vertragspartner. Entgegenstehende
oder anders lautende Bedingungen des Vertragspartners haben
nur Gültigkeit, soweit sie von der Verkäuferin ausdrücklich
und schriftlich akzeptiert worden sind, oder der/die Käufer
der Geltung der AGB der Verkäuferin nicht widerspricht und
die Lieferung der Verkäuferin vorbehaltlos annimmt.
§ II. Vertragsgegenstand
Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich
aus Angebot oder Auftragsbestätigung
etwas anderes ergibt. Bestellungen und Aufträge an die Verkäuferin
sind bindende Angebote, die innerhalb einer Frist von 2 Wochen
angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung
oder durch die Übersendung der bestellten Ware.
§ III. Preise
Die vereinbarten Preise sind gültig. Wird über den Preis der
bestellten Ware keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen,
dann sind für die Lieferung bestellter Geräte die Preise der
jeweils gültigen Preisliste der Verkäuferin Berechnungsgrundlage.
Alle Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
und Kosten für Versand und Verpackung werden dem Gerätekaufpreis
separat hinzugerechnet.
§ IV. Zahlungsbedingungen
1) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechnungen
der Verkäuferin innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb
von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
Ausschlaggebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Verkäuferin.
Kommt der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
so ist die Verkäuferin unbeschadet des Rücktrittsrechts berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank bzw. dem entsprechenden Zinssatz des
Nachfolgeinstituts zu fordern. Eingeräumte Sonderkonditionen
oder vereinbarte Preisnachlässe, gegenüber Händlern, Installateuren
oder Widerverkäufern, erfolgen unter der Bedingung, dass die
Zahlung fristgerecht erfolgt. Sollte dieses nicht der Fall
sein, dann wird der ungekürzte Listenpreis fällig.
2) Für sämtliche Exportgeschäfte sind die Bestimmungen der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft maßgeblich. Lieferungen
ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Bei Versendungen ins
Ausland beträgt die Mindestauftragshöhe € 1.000,00. Die Verkäuferin
gewährt einen Skontoabzug in Höhe von 3%, bei Zahlung per Vorkasse.
§ V. Lieferbedingungen
Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.
1) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorgehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 2) Die Verkäuferin haftet
bei Überschreitungen von Lieferfristen nur in dem Fall, wenn
dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der
Verkäuferin zurückzuführen ist. 3) Zur Einhaltung der Lieferverpflichtung
wird die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der bestehenden
Mitwirkungsverpflichtung des Käufers vorausgesetzt. Sollte der
Käufer in Annahmeverzug geraten oder verletzt er seine Mitwirkungsverpflichtung,
dann kann die Verkäuferin verlangen, dass ihr der entstandene
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt wird.
§ VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand Versand, Gefahrübergang
Wird nichts anderes vereinbart, so sind der Erfüllungsort und
der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verkäuferin.
§ VII. Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer vorgegebene Adresse,
ab Lager der Verkäuferin. Die entstehenden Versandkosten und
das Transportrisiko sind vom Käufer zu tragen.
§ VIII. Abnahme / Mängelrügen
Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf etwaige Mängel
zu untersuchen. Mängelrügen oder Rügen hinsichtlich Fehlmengen
oder Falschlieferungen müssen unverzüglich und unter genauer
Angabe der Gründe erhoben werden und spätestens innerhalb von
8 Tagen nach Abnahme bzw. dem Empfang der Lieferung schriftlich
bei der Verkäuferin eingehen. Andernfalls ist ein Gewährleistungsanspruch
ausgeschlossen.
§ IX. Herstellergarantie u. Gewährleistung
1) Die Verkäuferin gewährt eine 5-jährige Hersteller-Garantie
auf Dichtigkeit und Sicherheit der von Ihr gelieferten ISB
Scale-Buster® Systeme. Diese Garantie wird ausgeschlossen für
den Fall, dass die bestehenden Einbauvorschriften für das Gerät
nicht eingehalten worden sind. Der Käufer oder der einbauende
Installateur sind verpflichtet, die Ihnen bei der Lieferung
übergebene Garantiekarte, aus der sich der Inhalt der Garantie
ergibt, ausgefüllt an die Verkäuferin zurückzusenden. Für die
übrigen Geräte und Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 2
Jahre. Die Verkäuferin übernimmt die Gewährleistung für die
Beschaffenheit des gekauften Gerätes im Rahmen der Produktbeschreibungen
des Herstellers und der Verkäuferin. Erweiterte Zusicherungen
und Garantien der Verkäuferin erlangen nur dann Wirksamkeit,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2) Gewährleistung ist ausgeschlossen wenn a) der beanstandete
Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, die Ware
verändert oder fehlerhaft verarbeitet wurde. b) bei Frost und
Wasserschäden c) bei Schäden an Verschleißteilen. d) Der Käufer
wird nicht von seiner Pflicht entbunden, die Eignung des Gerätes
für seine Zwecke, anhand der durch die Verkäuferin gemachten
Zusicherungen, erteilten Verwendungs- oder Verarbeitungshinweise,
zu überprüfen. Werden die Geräte zum Zwecke des Handels erworben,
dann verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Käuferin, seinen
Kunden die notwendigen Informationen über die Gefahren bei der
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und den ordnungsgemäßen
Gebrauch der Waren, mitzuteilen. 3) Weitergehende Schadenersatzansprüche
durch den Käufer werden ausgeschlossen. Es sei denn, dass der
Verkäuferin grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden
können. 4) Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge, innerhalb
der Gewährleistung, behebt die Verkäuferin den Mangel im Wege
der Nacherfüllung nach Ihrer Wahl, entweder durch die kostenlose
Beseitigung des Mangels oder den kostenlosen Austausch des Gerätes.
§ X. Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der
Verkäuferin. 2) Die Veräußerung der gelieferten Waren an Dritte
erfolgt für den Verkäufer unter Ausschluss des Eigentumserwerbs
nach § 950 BGB.
3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe weiter
veräußern, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die
Verkäuferin übergeht. Diese Forderung wird bereits jetzt an die
Verkäuferin abgetreten; sie dient zur Sicherung in Höhe des Wertes
der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. 4) Von einer Pfändung
oder einer anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware und der
an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen durch Dritte muss
der Käufer unverzüglich Nachricht geben. Der Käufer ist verpflichtet,
Dritte unverzüglich auf den Eigenturmsvorbehalt hinzuweisen.
§ XI. Haftungsbeschränkung
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen
Pflichtverletzung oder bei mangelhafter Lieferung, beschränkt
sich die Haftung der Verkäuferin und Ihrer gesetzlichen Vertreter
auf den zu erstattenden Nettoverkaufspreis der installierten
Geräte. Haftungsausschluss besteht für Schäden, die für Einsätze
außerhalb der von der Verkäuferin ausgegebenen Einbauvorschriftenn
liegen. Dieses gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei
Vorsatz der Verkäuferin.
§ XII. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam sind, oder werden sollten, wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2) Durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden
alle früher geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
aufgehoben und ersetzt.
Stand Januar 2004

